Zum Internationalen Frauentag am Sonntag, den 8. März, weist die IG Metall Emden auf die weiterhin gravierenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der Arbeitswelt hin. Besonders deutlich zeigen sich diese laut der Gewerkschaft bei Einkommen, Arbeitszeiten und der Verteilung von Sorgearbeit.
Franka Helmerichs macht deutlich: „Durch die Teilzeitfalle verlieren alle! Frauen, die weniger arbeiten können als sie wollen, leiden unter geringeren Einkommen und höherer Belastung durch mehr Sorgearbeit. Betriebe müssen auf wertvolle Fachkräfte und ihre Innovationskraft verzichten. Bessere Betreuungsstrukturen bei Kindern und Pflege würden dem entgegenwirken und gehören dringend gestärkt!”
Ein Mittel gegen Ungleichheit: Tarifverträge
Die Ungleichheit im Einkommen von Männern und Frauen, auch bekannt als Gender Pay Gap, ist ein weiteres Thema, das die Gewerkschaft am Internationalen Frauentag in den Vordergrund rückt. Ein entscheidendes Mittel gegen diese Entgeltlücke sind Tarifverträge. In tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie beträgt der Unterschied aktuell 9 Prozent. In nicht tarifgebundenen Betrieben liegt sie mit 18 Prozent doppelt so hoch. „Jede Entgeltlücke zwischen gleich qualifizierten Beschäftigten ist unfair. Aber die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Tarifverträge fördern Gleichstellung, sichern faire und transparente Entgeltsysteme und verhindern geschlechtsspezifische Benachteiligung“, sagt Franka Helmerichs.
Frauen in Deutschland verdienen über alle Branchen hinweg durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Die Konsequenzen dieser Ungleichheit zeigen sich nicht nur in weniger Einkommen, sondern auch im deutlich höheren Risiko für Altersarmut bei Frauen.
Arbeitszeit: Teilzeit bleibt weiblich – und die Belastung hoch
Auch bei der Arbeitszeit sind Frauen meist schlechter gestellt. Zwar arbeiten Frauen strukturell, also im Beschäftigungsverhältnis weniger als Männer, wenn man aber Sorgearbeit wie Kindererziehung, Haushalt, Pflege mit einrechnet, arbeiten sie pro Woche mehr Stunden als Männer – nur tun sie dies gezwungenermaßen unbezahlt.
Neue Rechtsprechung stärkt Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, sobald sie ihre eigene vereinbarte Arbeitszeit überschreiten – nicht erst ab der 40. oder 41. Stunde. Damit sind Regelungen, die Zuschläge ausschließlich an feste Wochenstundengrenzen knüpfen diskriminierend und nichtig.
„Mehrarbeit ist Mehrarbeit – und muss für alle gerecht vergütet werden“ so Franka Helmerichs, „da es aber immer noch unterschiedliche Auslegungen zu bestehenden Tarifverträgen durch die Arbeitgeber gibt, die Zuschläge nicht ausgezahlt werden - auch in Emden – ist dieser Punkt strittig und wird für Beschäftigte aus Emden vor dem Arbeitsgericht geklärt.“