Teil 2: Unsere Instrumente und Handlungsansätze: Diskriminierungen und Benachteiligungen muss man nicht hinnehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz räumt den Beschäftigten Rechte ein und verpflichtet die Arbeitgeber aktiv zu werden, um Diskriminierungen zu unterbinden. Beispielsweise müssen Arbeitgeber eine betriebliche Beschwerdestelle einrichten, bei der sich Arbeitnehmer*innen beschweren können. Das Betriebsverfassungsgesetz hält Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Betriebsräte bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens und viele weitere bereit. Arbeitgeber sollten jährlich einen Gleichstellungsbericht halten, um über den betrieblichen Stand bei der Gleichstellung zu informieren. Betriebsräte können Betriebsvereinbarungen anregen. Es gibt viel zu tun und zahlreiche Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen, über die wir im Seminar informieren werden. Darüber hinaus werden wir die Beratungskompetenz der Teilnehmer*innen stärken, damit sie in schwierigen Situationen richtig reagieren können.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz
Beschwerdestelle nach §12 AGG
Gleichstellungsbericht nach §43 BetrVG
Betriebsvereinbarungen Partnerschaftliches Verhalten
Beratungskompetenz stärken
Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.
Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|
Sprockhövel | 22.09.2025 - 26.09.2025 | SK13925 | Verfügbar |