Verhandlungsergebnis zu Arbeitszeit und Ausbildung
Modernisierungspaket vereinbart

50 Euro mehr Ausbildungsvergütung, Gestaltung von Arbeitszeitkonten, Entgeltumwandlung für Fahrradleasing: Die IG Metall Küste hat sich mit Nordmetall auf ein umfassendes Paket zur Änderung und Modernisierung von Tarifverträgen geeinigt. Alle Details zu den Regelungen.

22. Juni 202222. 6. 2022


Arbeitszeitkonten

Neuregelung der Möglichkeiten Arbeitszeit unregelmäßig auf fünf Werktage Montag bis Freitag zu verteilen. Alle anderen Bestimmungen, z.B. zu Konti-Schicht und Samstagsarbeit bleiben unberührt.

1. Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit ohne/mit Arbeitszeitkonto und Gleitzeitkonto 

Arbeitszeit kann, wenn bereits festgelegt, per Betriebsvereinbarung ohne Konto über einen Zeitraum von 12 Monaten unregelmäßig verteilt werden.

Es werden Vorgaben unter anderem zu folgenden Themen gemacht:

  • Festlegung der täglichen Arbeitszeit (Sollarbeitszeit) 
  • Umfang und Lage des täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeitrahmens 
  • Obergrenzen für Plus- und Untergrenzen für Minusstunden 
  • Verfahrensregelungen zum Auf- und Abbau von Zeitguthaben/Zeitschulden 
  • Regelungen zur Einhaltung des Ausgleichszeitraums
  • Abgrenzung zu Mehrarbeit 
  • Regelmäßige Information der Beschäftigten und des Betriebsrats
  • Konfliktlösungsmechanismus für Einzelfälle auf Arbeitsebene oder bei Streitigkeiten über die Auslegung der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung
  • Umgang mit Kontenbestand bei Ende des Arbeitsverhältnisses

Regelungen zum Gleitzeitkonto bleiben unverändert. Gleitzeitkonto kann zukünftig aber auch im Arbeitszeitkonto zur unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit abgebildet werden.

2. Flexibilitätskonten
Per freiwillige Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit auch über einen längeren Zeitraum als 12 Monate unregelmäßig verteilt werden. Auch eine Regelung ohne Ausgleichszeitraum ist möglich. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Beschäftigten über mindestens die Hälfte des Konten-bestands beispielsweise unter Anwendung der Grundsätze der Urlaubsgewährung verfügen können.

Es gelten im Wesentlichen die gleichen Vorgaben, wie für ein Konto mit Ausgleichszeitraum. Zusätzlich sind Verfahrensregelungen zur Vermeidung der Über- und Unterschreitung der Kontengrenzen (Ampelregelung) zu vereinbaren.

Ab der 250. Stunde ist eine Insolvenzsicherung des Kontenbestands vorzunehmen.
Beim Flexibilitätskonto ist eine paritätische Kommission zur Klärung von Konflikten einzuführen. Diese kann bei weiterer Uneinigkeit auch die Einigungsstelle nach Betriebsverfassungsgesetz anrufen.

Arbeitszeit-Ost
Ab dem 1.10.2022 können die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien die Angleichung der Arbeitszeit auf die 35-Stunden-Woche vereinbaren.

Die Absenkung kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Sie erfolgt immer für die gesamte Belegschaft. Ein einmal erreichter Stand der Angleichung bleibt auch nach Ende der Betriebsvereinbarung bestehen.

Die Absenkung ist teilweise und für einen befristeten Zeitraum zu kompensieren. Hierzu stehen tarifliche Sonderzahlungen (T-ZUG (B), Transformationsgeld, betriebliche Sonderzahlung, zusätzliche Urlaubsvergütung), übertarifliche Leistungen, Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und Effizienz und Flexibilisierungsinstrumente genutzt werden.

Nachtarbeitszuschläge in Zeit statt Geld
Die Betriebsparteien können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass die Zuschläge nicht in Geld, sondern durch bezahlte Freistellung von der Arbeit von 15 Minuten für jede geleistete Nachtarbeitsstunde in der Zeit von 20.00 bis 24.00 Uhr sowie von 4.00 bis 6.00 Uhr und von 21 Minuten für jede geleistete Nachtarbeitsstunde in der Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr gewährt werden. Die Freistellung von der Arbeit darf nicht mehr als einen Monat betragen. Es handelt sich nicht um eine Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV.

Manteltarifvertrag Auszubildende
Folgende neue Regelungen werden in einem MTV Ausbildung getroffen. Die bisherigen Anhänge zu Ausbildung der jeweiligen Manteltarifverträge werden in diesen Tarifvertrag integriert.

  • Regelmäßige Feedbackgespräche
  • Vorgaben des BIBB-Hauptausschusses zur Eignung von Ausbildungsstätten sind zu beachten.
  • Ausbildungsmittel:
    • sind weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen
    • JAV/BR können einmal jährlich Gespräch über Ausbildungsmittel einfordern, Ablehnung von Vorschlägen muss begründet werden

Ausbildungsvergütung
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren u.a. auch als Zuschuss zu Fahrtkosten zur Berufsschule in Abänderung des Tarifvertrags über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 16. April 2021 folgende neue Ausbildungsvergütungen:

  1. Ausbildungsjahr
    (Relation zum Eckentgelt: 35,1 Prozent): 1.097 Euro
  1. Ausbildungsjahr
    (Relation zum Eckentgelt: 36,1 Prozent): 1.128 Euro
  1. Ausbildungsjahr
    (Relation zum Eckentgelt: 37,1 Prozent): 1.159 Euro
  1. Ausbildungsjahr
    (Relation zum Eckentgelt: 38,1 Prozent): 1.191 Euro

Die neuen Ausbildungsvergütungen treten zum 01. August 2022 in Kraft.

Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergütung durch Neufassung der Anbindungsprozentsätze an die EG 5 H sind die Fahrtkosten der Auszubildenden zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule (Hin- und Rückweg) abgegolten. Bestehende betrieblich geleistete Erstattungsbeträge für Fahrtkosten können um bis zu 50 € pro Monat gekürzt werden. Besondere Härtefälle sind zu berücksichtigen.


Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing
Ab dem 16. Juli 2022 können in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leasingmodelle mittels der Umwandlung von Entgeltbestandteilen vereinbart werden:

Flächentarifvertrag
gilt für alle tarifgebundenen Betriebe, lässt freiwillige Betriebsvereinbarung unter folgenden Bedingungen zu:

  • Entscheidung der Beschäftigten freiwillig
  • Nutzung übertariflicher Bestandteile, aus Tarifentgelt max. 8 % der EG5H (250 €) pro Monat
  • Laufzeit Leasingvertrag max. 36 Monate
  • Abgeleitete Leistungen (z.B. Sonderzahlungen) werden berechnet ohne Entgeltumwandlung
  • Arbeitgeber erbringt wertgleiche Leistung für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge

Freiwillige Betriebsvereinbarung
Kann abgeschlossen werden, muss aber nicht
Muss Regelungen zu folgenden Themen enthalten:

  • berechtigte Arbeitnehmergruppen
  • Störfallregelungen (für Zeiten ohne Entgeltanspruch oder bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Leasinganbieter und dessen Vertragskonditionen
  • Konkretisierung der wertgleichen Leistung für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge